Rechtsprechung
VG Hamburg, 06.06.2019 - 20 E 1882/19 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.06.2019 - 20 E 1882/19
- OVG Hamburg, 14.10.2019 - 5 Bs 149/19
Papierfundstellen
- BeckRS 2019, 26348
Wird zitiert von ... (2)
- VG Bremen, 17.12.2019 - 5 V 2340/19
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Informationsanspruch; …
Die wirksame, das heißt zeitnahe Information über solche Tatsachen liegt nicht nur im Interesse des konkreten Verbrauchers, sondern auch im öffentlichen Interesse (zur gesetzlichen Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit in § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG auch HambOVG, Beschl. v. 06.06.2019, - 20 E 1882/19 -, juris Rn. 20 f.).Die zur Verfügung gestellten Informationen müssen eingescannt und anschließend hochgeladen werden (zur Frage der Wahrscheinlichkeit der Veröffentlichung erlangter Informationen auf der Internetplattform von "TopfSecret": HambOVG, Beschl. v. 06.06.2019 - 20 E 1882/19 -, juris Rn. 16).
gg) Der Informationsanspruch des Beigeladenen ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer möglichen unzulässigen Umgehung des § 40 Abs. 1a LFGB ausgeschlossen (vgl. dazu: HambOVG, Beschl. v. 06.06.2019 - 20 E 1882/19 -, juris Rn. 12 ff.;… VG Regensburg, Beschl. v. 15.03.2019 - RN 5 S 19.189 -, juris Rn. 32;… VG Würzburg, Beschl. v. 08.05.2019 - W 8 S 19.443 -, juris Rn. 41).
- VG Mainz, 05.02.2020 - 1 L 1114/19
Offene Interessenabwägung bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Herausgabe von …
Ungeachtet des Umstands, dass weder das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz noch die Kammer an die Entscheidungen anderer Obergerichte gebunden sind, teilt die Kammer auch nicht die Auffassung der Antragsgegnerin, wonach diese Rechtsfrage geklärt sei: So geht beispielsweise auch das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 6. Juni 2019 - 20 E 1882/19 - (BeckRS 2019, 26348 Rn. 18 ff.) davon aus, dass es sich bei der Frage der Übertragbarkeit der verfassungsrechtlichen Anforderungen an § 40 LFGB auf § 2 Abs. 1 VIG um eine schwierige - dem Hauptsacheverfahren vorbehaltene - Rechtsfrage handelt; die Beschwerde gegen diesen Beschluss hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 5 Bs 149/19 -, juris).