Rechtsprechung
   VG Hamburg, 06.06.2019 - 20 E 1882/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45512
VG Hamburg, 06.06.2019 - 20 E 1882/19 (https://dejure.org/2019,45512)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.06.2019 - 20 E 1882/19 (https://dejure.org/2019,45512)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 20 E 1882/19 (https://dejure.org/2019,45512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 26348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Bremen, 17.12.2019 - 5 V 2340/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Informationsanspruch;

    Die wirksame, das heißt zeitnahe Information über solche Tatsachen liegt nicht nur im Interesse des konkreten Verbrauchers, sondern auch im öffentlichen Interesse (zur gesetzlichen Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit in § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG auch HambOVG, Beschl. v. 06.06.2019, - 20 E 1882/19 -, juris Rn. 20 f.).

    Die zur Verfügung gestellten Informationen müssen eingescannt und anschließend hochgeladen werden (zur Frage der Wahrscheinlichkeit der Veröffentlichung erlangter Informationen auf der Internetplattform von "TopfSecret": HambOVG, Beschl. v. 06.06.2019 - 20 E 1882/19 -, juris Rn. 16).

    gg) Der Informationsanspruch des Beigeladenen ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer möglichen unzulässigen Umgehung des § 40 Abs. 1a LFGB ausgeschlossen (vgl. dazu: HambOVG, Beschl. v. 06.06.2019 - 20 E 1882/19 -, juris Rn. 12 ff.; VG Regensburg, Beschl. v. 15.03.2019 - RN 5 S 19.189 -, juris Rn. 32; VG Würzburg, Beschl. v. 08.05.2019 - W 8 S 19.443 -, juris Rn. 41).

  • VG Mainz, 05.02.2020 - 1 L 1114/19

    Offene Interessenabwägung bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Herausgabe von

    Ungeachtet des Umstands, dass weder das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz noch die Kammer an die Entscheidungen anderer Obergerichte gebunden sind, teilt die Kammer auch nicht die Auffassung der Antragsgegnerin, wonach diese Rechtsfrage geklärt sei: So geht beispielsweise auch das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 6. Juni 2019 - 20 E 1882/19 - (BeckRS 2019, 26348 Rn. 18 ff.) davon aus, dass es sich bei der Frage der Übertragbarkeit der verfassungsrechtlichen Anforderungen an § 40 LFGB auf § 2 Abs. 1 VIG um eine schwierige - dem Hauptsacheverfahren vorbehaltene - Rechtsfrage handelt; die Beschwerde gegen diesen Beschluss hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 5 Bs 149/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht